Informationen zum Jahreswechsel 2024/2025
Die globalen Probleme haben sich im 2024 nicht geändert. Die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten gehen leider weiter und auch der Fachkräfte- und Personalmangel beschäftigt uns weiter. Es gibt über das Jahr 2024 aber auch Positives zu berichten. So hat sich die Lage an der Zinsfront weiter entspannt und die Inflation ist wieder zurückgegangen. Die Themen Energie in Zusammenhang mit dem Klimawandel und das fehlende Personal werden uns auch in Zukunft weiter beschäftigen.
Die Corona-Pandemie ist offiziell vorbei. Wir möchten unsere Kunden, bei welchen noch offene Covid-Kredite bestehen oder die andere kantonale Covid-Unterstützungsleistungen erhalten haben, nochmals darauf hinweisen, dass weiterhin keine Dividenden beschlossen werden dürfen. Zudem dürfen in diesen Fällen auch weiterhin keine Darlehen an Aktionäre oder Gesellschafter gewährt oder passive Gesellschafterdarlehen zurückbezahlt werden.
Wie wir Ihnen schon im letzten Jahr mitgeteilt haben, gibt es per 1. Januar 2025 eine Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sowie des Obligationenrechts. Ab nächstem Jahr unterliegen öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern und AHV-Beiträge der Konkursbetreibung. Es empfiehlt sich deshalb, solche Schulden termingerecht zu bezahlen oder frühzeitig mit den Steuerbehörden oder der Ausgleichskasse verbindliche Zahlungspläne zu vereinbaren. Zudem müssen Steuerbehörden dem Handelsregisteramt Meldung erstatten, falls innert drei Monaten nach Ablauf der entsprechenden Fristen von der juristischen Person keine Jahresrechnung eingereicht wurde (Durchsetzung der Buchführungsvorschriften).
Per 1. Januar 2025 treten noch weitere Gesetzes- und Verordnungsänderungen in Kraft. So ändert die Besteuerung von Leibrenten. Bisher waren solche Renten pauschal zu 40% steuerbar. Neu ist nur noch der Ertragsanteil steuerbar. Dieser Ertragsanteil muss Ihnen von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden und uns zusammen mit den restlichen Steuerunterlagen zugestellt werden. Dies gilt erstmals für die Steuererklärung 2025. Zudem wurde in diesem Jahr die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises sowie das Musterspesenreglement leicht angepasst. Die Anpassungen betreffen die Spesen, den Geschäftsanteil vom Privatauto und weitere geringfügige Punkte.
Bei der Mehrwertsteuer gibt es ebenfalls Änderungen. So sind neu mehr als zwei Saldosteuersätze pro Unternehmen möglich. Dies kann für Sie von Vorteil sein, wenn Sie in mehr als zwei Branchen Umsätze erzielen. Zudem ist ab nächstem Jahr die jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer möglich. Wie empfehen Ihnen jedoch, den bisherigen Rhythmus der Abrechnungen beizubehalten. So wird auch Ihre Buchhaltung regelmässig nachgeführt und Sie haben rascher Einblick in Ihre finanziellen Zahlen. Weiter wird die Plattformbesteuerung per 1. Januar 2025 definitiv eingeführt, was aber nur für den internationalen Versandhandel relevant ist. Die MWST-Infos und die MWST-Branchenbroschüren werden laufend angepasst. Vielleicht lohnt sich für Sie deshalb wieder einmel ein Blick in die für Sie geltende Branchenbroschüre oder andere MWST-Infos.
Noch offen ist das Datum der Inkraftsetzung der Verordnung über mögliche nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a und die Regelung betreffend Homeoffice im internationalen Verhältnis. Frühestens per 1. Januar 2026 kommt dann allenfalls die Abschaffung des Eigenmietwertes, die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode, die Individualbesteuerung und eine weitere Pauschalisierung der Berufskosten von unselbständigen Personen.
Mit der AHV-Reform 2021, welche auf den 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, steigt ab 1. Januar 2025 das ordentliche Rentenalter der Frauen sukzessive an und liegt dann ab 1. Januar 2028 auch bei 65 Jahren. Zudem kann zukünftig der Bezug der AHV-Rente flexibler gestaltet werden. Wegen der Anpassung der AHV-Renten per 1. Januar 2025 wurden auch sämtliche Grenzbeiträge bei verschiedenen Sozialversicherungen angepasst. Gleichzeitig gilt ab 1. Januar 2025 bei der direkten Bundessteuer ein neuer Tarif und neue Höchstabzüge. Diese sind dann für die Steuererklärung 2025 relevant, welche 2026 eingereicht werden muss.
Die Gesetze und Vorschriften entwickeln sich weiter sehr dynamisch. Es gibt somit auch zukünftig vieles zu beachten. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen und Vorhaben.
Wollerau, im Dezember 2024